Wahlleistungen

Viele Patienten wünschen sich ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Bei einer unauffälligen Untersuchung dürfen diese Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung erbracht und abgerechnet werden. Daher muss ich als Ärztin Ihnen diese Untersuchungen als Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen. Sollte bei diesen Untersuchungen herauskommen, dass eine Behandlung erforderlich ist, so geht diese allerdings in der Regel wieder zu Lasten der Krankenkassen. Die Gebühren für diese Wahlleistungen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Wir bieten Ihnen derzeit folgende zusätzliche Leistungen an:

  • Vaginaler Ultraschall
  • Brustultraschall
  • Erweiterte Früherkennung der Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs: Dünnschicht-Zytologie Thin Prep® / Nachweis von humanen Papillomaviren(HPV Test)
  • Chlamydien-Screening (nach dem Alter von 25 Jahren)
  • Immunologischer Stuhltest (Früherkennung von Darmkrebs)
  • Blasenkrebstest (BladderCheck® -Test, Früherkennung von Blasenkrebs)
  • Knochendichtemessung
  • Hormonspiegel zur Bestimmung des Menopausenstatus
  • Impfung bei häufigen Scheideninfektionen (Gynatren®)
  • Impfung bei häufigen Harnwegsinfektionen (StroVac®)
  • Kupferspirale
  • Hormonspirale (Jaydess® für 3 Jahre) und Hormonspirale (Mirena® für 5 Jahre)
  • 3-Monats-Spritze
  • Wunschleistungen im Rahmen der Schwangerschaft
 
  • Brustultraschall

Zur Zeit erkrankt in Deutschland eine von neun Frauen im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Nicht alle Krebserkrankungen der Brust werden durch die Tastuntersuchung oder in der Mammografie erkannt. Der Ultraschall ist insbesondere bei der jungen Frau mit mammographisch sehr dichtem Drüsengewebe der Mammographie überlegen. Leider zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese Untersuchung nur bei familiärer Belastung oder bei Auffälligkeiten im Tast- oder Mammographiebefund.

Ergibt sich bei einem Ultraschall ein abklärungsbedürftiger Befund so kann eine weitere Diagnostik zum Beispiel eine Mammographie oder Gewebeentnahme durch High-Speed-Stanze erforderlich werden. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Sonographie die Mammographie nicht ersetzen kann, sondern eine Ergänzung im Rahmen der Diagnostik darstellt. Wir empfehlen allen unseren Patientinnen neben der Selbstabtastung und den regelmäßigen Tastuntersuchungen in der Praxis eine Brustultraschalluntersuchung.